Reservierungsbedingungen

Unser Hotel

Nachfolgende Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages
zwischen dem Landgasthof „Hengstforder Mühle“ (Hotelier) und dem Gast.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und vom Hotelier regelmäßig schriftlich bestätigt
wurde.
Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 h am Anreisetag und bis 10.30 h am Abreisetag zur Verfügung.
Der Landgasthof „Hengstforder Mühle“ vermietet eingerichtete Hotelzimmer. Der Gast wird gebeten Räume und Inventar
pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Gastes an der Mietsache entstehen,
hat der Gast zu ersetzen.

1. Stornierungsbedingungen für Einzelübernachtungen = Übernachtung/Frühstück
Wenn das Zimmer wieder storniert werden muss, erwartet der Hotelier die schriftliche Absage des Gastes bis spätestens
4 Wochen (= 28 Tage) vor Anreise. Bei einer späteren Stornierung hat der Hotelier das Recht 80 % des
Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen. Um Ausfälle zu vermeiden ist der Hotelier nach Treu und Glauben
gehalten, zu versuchen, das nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, so dass
dem Gast eine Ausfallrechnung erspart bleibt (§ 552 BGB). Der Hotelier behält es sich aber vor ggf. Schadensausgleich in
Höhe der Differenz zu einer geringeren Weitervermietung in Rechnung zu stellen.

2. Stornierungsbedingungen für Pauschalangebote
Wenn das Zimmer wieder storniert werden muss, erwartet der Hotelier die schriftliche Absage des Gastes bis spätestens
4 Wochen (= 28 Tage) vor Anreise. Bei einer späteren Stornierung hat der Hotelier das Recht 60 % des
Pauschalpreises in Rechnung zu stellen. Um Ausfälle zu vermeiden ist der Hotelier nach Treu und Glauben gehalten, zu
versuchen, das nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, so dass dem Gast eine
Ausfallrechnung erspart bleibt (§ 552 BGB). Der Hotelier behält es sich aber vor ggf. Schadensausgleich in Höhe der
Differenz zu einer geringeren Weitervermietung in Rechnung zu stellen.

3. Stornierungsbedingungen für Pauschalangebote bei Gruppen ab 12 Personen
Wenn die gesamte Buchung storniert wird, erwartet der Hotelier die schriftliche Absage des Veranstalters bis
spätestens 12 Wochen vor Anreise. Bei einer teilweisen Stornierung gilt folgendes: bis zu 75 % der Zimmer
kostenfreie Stornierung bis 10 Wochen vor Anreise, bis 50 % der Zimmer kostenfreie Stornierung bis 8 Wochen vor
Anreise, bis 25 % der Zimmer kostenfreie Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise, weniger wie 25 % der Zimmer
kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise.

4. Falls ein Zimmer als Doppelzimmer gebucht und bestätigt wurde und dieses Zimmer aus widrigen Umständen
vom Gast nur als Einzelzimmer genutzt wird, berechnet der Hotelier für das „2. Bett“ ebenfalls 60 % des bestätigten
Pauschalpreises.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
Im Pauschalpreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten, darum wird auf den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung empfehlend hingewiesen (diese sollte spätestens 10 Tage nach Erhalt der
Reservierungsbestätigung abgeschlossen werden).

Hunde sind bei uns nicht erlaubt!

Es könnte sein, dass Sie zum Frühstück und zum Abendessen bei uns oben in der Tenne sitzen, falls bei Ihnen jemand
gehbehindert sein sollte, informieren Sie uns bitte unbedingt vor der Anreise darüber!

Rauchen – bei uns sind alle Hotelzimmer Nichtraucher-Zimmer, ebenfalls sind alle unsere Restauranträume
Nichtraucherbereiche. Rauchende Gäste haben bei uns nur die Möglichkeit draußen zu rauchen.

Soweit dem Gast beim Besuch des Landgasthofs „Hengstforder Mühle“ Sachen verloren gehen, Sachen beschädigt oder
zerstört werden, tritt eine Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Verlust oder die Beschädigung der Sachen vom Hotelier
bzw. der in den jeweiligen Bereichen tätigen Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg i. Ol. Für Rechtsbeziehungen gilt das Deutsche Recht.

Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt der Hotelier keine Haftung.

Menüvorschläge
gültig ab 01.03.2021
gültig bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste

Sehr geehrte Gäste,

diese Menüvorschläge sind für Ihren persönlichen feierlichen Anlass ausgearbeitet worden und darum auch so zusammen gestellt,
dass dem feierlichen Anlass entsprechend, Sie als Gastgeber das Menü vorher für alle Gäste gemeinsam auswählen.

Eine rechtzeitige Raum- bzw. Tischreservierung wäre ratsam; mit Ihrer Speisenauswahl können Sie sich dann bis zu 10 Tage
vor dem bestellten Termin Zeit lassen.

Falls nichts anderes vereinbart wurde gilt, dass Sie zum Ende der Feier in bar oder per ec-Karte den gesamten Rechnungsbetrag
bei Ihrer Bedienung bezahlen.

Bei den folgenden, doch sehr knapp kalkulierten Angeboten, akzeptieren wir keine Kreditkarten! Wir bitten um Ihr Verständnis.

Falls die gesamte Feier abgesagt wird, berechnen wir Stornokosten wie folgt:
bis 21 Tage vorher - kostenlos
bis 14 Tage vorher - 25 %
bis 7 Tage vorher - 50 %
bis 24 Stunden vorher - 75 %
ab 24 Stunden vorher - 100 %

Falls nicht die ganze Feier abgesagt wird, sondern nur die Personenzahl nach unten korrigiert wird, ist dieses bis 24 Stunden vorher kostenlos.

Bei einer späteren Korrektur der Personenzahl oder falls es bei Ankunft weniger Gäste sind, wird für die Differenzzahl ebenfalls 100 % berechnet.

Für Kinder berechnen wir bei allen Menü’s bzw. Büfett’s usw. wie folgt:
0 – 2 Jahre ohne Berechnung
3 – 5 Jahre 25 %
6 – 10 Jahre 50 %
11 – 14 Jahre 75 %

Für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken wir uns schon heute und verbleiben

mit gastfreundlichen Grüßen

Familie Oberhauser
und das Hengstforder Mühlenteam